Geschäftsbericht

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Im Geschäftsbericht informieren Unternehmen einmal im Jahr über ihre wirtschaftliche aktuelle Lage sowie den Geschäftsverlauf im vorausgegangenen Geschäftsjahr. Der Report wird darüber hinaus dafür genutzt, um die Jahresabschlussbilanz zu erläutern. Er ist das wichtigste Instrument der Kapitalmarktkommunikation und wird vor allem von Aktiengesellschaften erstellt, um Investoren über die Geschäftslage auf dem Laufenden zu halten. Der Geschäftsbericht ist dementsprechend von großer Bedeutung für die Finanzkommunikation von börsennotierten Unternehmen. Nur mithilfe des Berichts können Investoren eine realistische Einschätzung des Wertes eines Unternehmens vornehmen. Beim Erstellen des Berichts sollten Unternehmen darauf achten, dass in diesem die Finanzdaten gut strukturiert und verständlich aufbereitet sind ist. Nur so können Investoren einen schnellen Überblick über wichtige Kennzahlen erhalten. Darüber hinaus ist es wichtig, dass der Geschäftsbericht rechtzeitig erstellt und publiziert wird, um Investoren genügend Zeit für die Bewertung zu geben.

Welche Inhalte muss ein Geschäftsbericht enthalten?

Eine Verpflichtung für das Erstellen eines Geschäftsberichtes gibt es nach Handelsgesetzbuch (HGB) nicht. Auch bezüglich der Inhalte gibt es keine einheitlichen gesetzlichen Vorgaben. Normalerweise nutzen Unternehmen den Geschäftsbericht, um die gesetzlichen Offenlegungsvorschriften zu erfüllen. Der Pflichtteil, der hierzu erfüllt werden muss, besteht aus folgenden Bestandteilen:

Lagebericht

Der Lagebericht ist Teil des Jahresabschlusses. Er ist für mittlere und große Kapitalgesellschaften verpflichtend und soll ein möglichst getreues Bild der aktuellen und zukünftigen Entwicklungen im Unternehmens vermitteln.

Bestätigungsvermerk vom Wirtschaftsprüfer

Im Rahmen dieses Vermerks bestätigt der Wirtschaftsprüfer des Unternehmens die Korrektheit des Lageberichts.

Jahresabschluss

Der Jahresabschluss, der zum Ende eines Geschäftsjahres erstellt wird, zeigt, wie das Unternehmen in den zwölf vorausgegangen Monaten gewirtschaftet hat. Er enthält die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), die Geldflussrechnung und die Eigenkapitalentwicklung.

Bericht des Aufsichtsrats

Hier berichtet der Aufsichtsrat darüber, wie unter anderem der Lagebericht und der Jahresabschluss geprüft wurden und bestätigt die Ergebnisse. In Aktiengesellschaften muss dieser Teil in den Geschäftsbericht.

Entsprechenserklärung zum Corporate Governance Kodex

In dieser Erklärung muss das Einhalten "Deutschen Corporate Governance Kodex“, einem Regelwerk für Vorstände und Aufsichtsräte von börsennotierten Unternehmen, dargelegt werden.

Die meisten Unternehmen machen darüber hinaus freiwillige Angaben, um möglichst große Transparenz gegenüber den Aktionären zu schaffen. Zu den freiwilligen Angaben gehören beispielsweise der Aktionärsbrief, finanzielle Kennzahlen, der Sozialbericht, der Umweltbericht und die Segmentberichterstattung.

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