Bilanzierung

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Was ist eine Bilanz?

Die Bilanz ist ein zentraler Bestandteil der Buchhaltung und dient dazu, die finanzielle Lage eines Unternehmens am Ende eines Geschäftsjahres darzustellen. Sie umfasst sämtliche Vermögens- und Kapitalgegenstände, die im Laufe des Geschäftsjahres erworben oder verkauft wurden, sowie offene Forderungen und Verbindlichkeiten. Ihr Hauptziel besteht darin, die Differenz zwischen den Aktiva (Vermögenswerte) und den Passiva (Schulden/Herkunft der Mittel) eines Unternehmens zu ermitteln.

Warum ist Bilanzierung wichtig?

Die Bilanzierung bietet Unternehmen einen umfassenden Überblick über ihre Vermögenswerte und ist ein wesentliches Instrument zur Beurteilung der finanziellen Gesundheit eines Betriebes. Sie dokumentiert alle Geschäftsvorfälle und liefert dem Management so wichtige Informationen über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens und über die Gewinn- sowie die Vermögensentwicklung. Zudem dient sie als Orientierungshilfe bei der strategischen Entscheidungsfindung und ist für potenzielle Kreditgeber von großer Bedeutung. Diesen ermöglicht sie es, die Chancen und Risiken einer Kreditvergabe besser zu bewerten.  

Zusammen mit der Gewinn-und-Verlust-Rechnung (GuV) bildet die Bilanz darüber hinaus den Jahresabschluss nach dem Handelsgesetzbuch (HGB), den Kaufleute und Unternehmen, welche zu einer doppelten Buchführung verpflichtet sind, erstellen müssen.

Wie sieht eine Bilanz aus?

Die Bilanzierung erfolgt nach dem Prinzip der doppelten Buchführung, wobei eine Bilanz in Soll und Haben beziehungsweise Aktiva und Passiva unterteilt wird. Die Aktiva entsprechen dem Vermögen, die Passiva den Schulden. Während die Aktiva auf der linken Seite der Bilanz stehen, finden sich die Passiva auf der rechten. Die Bilanzgleichung besagt, dass die Summe aller Aktiva gleich der Summe aller Passiva sein muss, damit die finanziellen Ressourcen auf der Aktivseite stets durch die entsprechenden Finanzierungsquellen auf der Passivseite gedeckt sind.  Kommt es doch einmal dazu, dass die Summe der Aktiva die der Passiva übersteigt, wird ein Bilanzgewinn ausgewiesen, im umgekehrten Fall ein Bilanzverlust. Dadurch wird die Bilanzsumme angeglichen.

Die Aktiva unterteilen sich in Anlagevermögen und Umlaufvermögen. Anlagevermögen umfasst langfristige Investitionen wie Gebäude, Maschinen oder Firmenfahrzeuge, während das Umlaufvermögen kurzfristige Vermögenswerte wie Vorräte, liquide Mittel und Wertpapiere einschließt. Grundsätzlich gilt, dass das Anlagevermögen vor dem Umlaufvermögen steht, da die langfristigen Investitionen die Grundlage für die Geschäftstätigkeit bilden.  

Passiva umfassen Eigenkapital und Fremdkapital und zeigen die Herkunft der erhaltenen Mittel. Eigenkapital repräsentiert die Anteile des Unternehmers oder der Gesellschafter. Es kann auch Privatvermögen der Eigentümer sein, welches er in die Firma eingebracht hat. Fremdkapital besteht dagegen aus Schulden. Es bezeichnet finanzielle Mittel, die einem Unternehmen durch Banken, Investoren, Lieferanten oder Teilhaber für dessen Betrieb zur Verfügung gestellt sind. Neben Verbindlichkeiten beinhaltet das Fremdkapital auch Rückstellungen. Diese müssen Unternehmen aufbauen, um Reserven für die Zukunft oder für Investitionen zu schaffen.  

Aufgrund des Risikos, das das Eigenkapital für die Eigentümer darstellt, wird es in der Bilanz über dem Fremdkapital ausgewiesen. Wenn Verluste auftreten oder das Unternehmen zahlungsunfähig wird, werden zuerst die Schulden bei Fremdkapitalgebern bedient, bevor auf das Eigenkapital zurückgegriffen wird.

Der Bilanzaufbau nach § 266 im Handelsgesetzbuch sieht wie folgt aus:

Bilanz
Quelle: eigene Darstellung

Was bedeutet Bilanzierung nach HGB?

Das Handelsgesetzbuch schreibt Unternehmen, die ein Handelsgewerbe betreiben und einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordern, vor, jährlich eine Bilanz zu erstellen. Es legt auch fest, wie eine Bilanz aufgebaut und erstellt werden muss. So muss sie nach den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung erstellt werden, die unter anderem Übersichtlichkeit, Richtigkeit, Vollständigkeit erfordern. Zudem muss sie auf Deutsch erstellt und von den zuständigen Personen unterzeichnet werden. Die Währung, in der eine Bilanz in Deutschland erstellt werden muss, ist der Euro. Gemäß § 266 HGB geben die Gliederungsvorschriften vor, welche Positionen in der Bilanz erfasst und wo sie verbucht werden müssen. Abhängig von der Rechtsform und der Unternehmensgröße werden unterschiedliche Anforderungen an die Bilanz gestellt. Die meisten Unternehmen müssen gemäß HGB ihre Bilanz jedoch in Kontoform erstellen, in der Aktiva und Passiva sowie die Bilanzsumme aufgeführt sind. Ausnahmen können für Freiberufler und Kleinunternehmer unter bestimmten Bedingungen gelten.

‍Wer ist bilanzierungspflichtig?

Die gesetzliche Verpflichtung zur Bilanzierung in Deutschland gilt für Unternehmen, die ein Handelsgewerbe betreiben und einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb führen. Hierzu zählen Einzelunternehmen, Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften, wobei letztere nicht zu einer Veröffentlichung der Bilanz im Bundesanzeiger verpflichtet sind. Prinzipiell sind Gewerbebetriebe, die einen nach Art und Umfang in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordern, zur doppelten Buchführung und somit auch zur Erstellung eines Jahresabschlusses mit Bilanz verpflichtet. Einzelunternehmen und Personengesellschaften, deren Jahresumsatz und Gewinn die Grenzwerte von 600.000 beziehungsweise 60.000 Euro in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren nicht überschreiten, sind nach § 4 Abs. 3 EStG von der Bilanzierungspflicht befreit. Sie können dann zur Gewinnermittlung eine vereinfachte Buchführungsmethode, die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR), statt einer Bilanzierung nutzen. Dies gilt auch für nicht im Handelsregister eingetragene Unternehmer wie Einzelunternehmer und Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) sowie für Freiberufler, unabhängig von ihrem Umsatz und Gewinn.

Praktische Schritte zur Erstellung einer Bilanz nach HGB

Die Erstellung einer Bilanz nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) erfordert eine klare Abfolge von Schritten, um sicherzustellen, dass sie den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Hier sind die grundlegenden Schritte, die diesen Prozess lenken:

• Erfassung der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten: Hierbei werden sämtliche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des Unternehmens erfasst, einschließlich des Anlagevermögens, Umlaufvermögens, Eigenkapitals und Fremdkapitals.
• Beachtung der Gliederungsvorschriften: Die Gliederungsvorschriften gemäß § 266 HGB geben klare Anweisungen zur Trennung von Passiva und Aktiva sowie zur detaillierten Auflistung dieser Positionen in der Bilanz. Sie regeln auch die Berechnung des Eigenkapitals als Differenz zwischen Aktiva und Passiva.
• Erstellung der Bilanz: Nach der Erfassung und Aufbereitung der Daten wird die eigentliche Bilanz erstellt. Dabei werden die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten unter Berücksichtigung der gesetzlichen Gliederungsvorschriften vollständig ausgewiesen.
• Überprüfung durch Experten: Zur Gewährleistung der Konformität mit den gesetzlichen Anforderungen sollte die Bilanz üblicherweise von sachkundigen Buchhaltern oder Steuerberatern überprüft werden.

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