Ertragsteuer

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Definition von Ertragsteuer

Ertragsteuern sind direkte Steuern, die auf das Einkommen und den Gewinn von Einzelpersonen, Unternehmen und anderen wirtschaftlichen Akteuren erhoben werden. Anders als die Umsatzsteuer, die auf den Umsatz einer Firma erhoben wird, betrifft die Ertragsteuer den tatsächlichen Gewinn, den ein Unternehmen erzielt, nach Abzug aller Kosten und Aufwendungen. In Deutschland werden diese Steuern auf verschiedenen Ebenen erhoben, darunter die Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer und die Gewerbesteuer. Die Einkommensteuer betrifft in erster Linie die Einkommen von Privatpersonen, während die Körperschaftsteuer auf die Gewinne von Unternehmen anfällt. Die Gewerbesteuer hingegen betrifft Gewerbetreibende wie Einzelunternehmer oder Inhaber von Personengesellschaften. 

‍Bedeutung der Ertragsteuer im deutschen Steuersystem

Die Ertragsteuer ist ein zentraler Bestandteil des deutschen Steuersystems und generierteinen erheblichen Anteil der Einnahmen des Staates. Diese Einnahmen sind von entscheidender Bedeutung, um öffentliche Dienstleistungen wie Bildung, Gesundheitsversorgung und Infrastruktur zu finanzieren.

Die Bedeutung der Ertragsteuer liegt nicht nur in der Generierung von Einnahmen, sondern auch in ihrer Umverteilungsfunktion. Durch progressive Steuersätze trägt sie dazu bei, die Einkommensungleichheit zu verringern, da Menschen mit höherem Einkommen einen höheren Prozentsatz ihres Einkommens in Form von Steuern abgeben. Diese Mittel werden dann für die Finanzierung von Dienstleistungen verwendet, die für die gesamte Gesellschaft von Nutzen sind.

‍Unterschiede zwischen den Ertragsteuerarten

Die Unterschiede zwischen den verschiedenen Ertragsteuerarten beziehen sich auf die Besteuerungsgrundlagen, Steuersätze und Abzüge. Die Wahl der geeigneten Steuerart hängt von der Rechtsform und den Tätigkeiten des Unternehmens ab.

• Einkommensteuer: Die Einkommensteuer wird auf das steuerpflichtige Einkommen von Privatpersonen und Personengesellschaften wie Einzelunternehmen, GbRs und Personengesellschaften erhoben. Das steuerpflichtige Einkommen ergibt sich aus Einnahmen und Kosten innerhalb eines Kalenderjahres. Bei einem Arbeitnehmer macht das Bruttogehalt in der Regel den größten Teil der Einnahmen aus. Hinzu kommen können beispielsweise Mieteinnahmen oder geldwerte Vorteile wie ein Dienstwagen. Die Höhe der Steuer ist progressiv gestaltet. Das bedeutet, dass Personen mit höherem Einkommen einen höheren Steuersatz zahlen. Es gibt Freibeträge und verschiedene Abzüge, die die Steuerlast reduzieren können, wie beispielsweise Werbungskosten und Sonderausgaben. 
• Körperschaftsteuer:
Die Körperschaftsteuer gilt für Kapitalgesellschaften wie GmbHs und AGs sowie für Genossenschaften. Sie besteuert die Gewinne dieser Unternehmen. Anders als bei der Einkommensteuer gibt es keinen progressiven Steuersatz. Kapitalgesellschaften zahlen einen einheitlichen Steuersatz auf ihren Gewinn. Auch hier gibt es bestimmte Abzüge und Regelungen, die die Steuerlast beeinflussen können.  Einige Körperschaften wie zum Beispiel gemeinnützige Vereine sind von dieser Ertragsteuer befreit.
• Gewerbesteuer:
Die Gewerbesteuer ist eine lokale Steuer, die von Gewerbetreibenden, unabhängig von ihrer Rechtsform, gezahlt wird. Sie basiert auf dem Gewerbeertrag und kann von Gemeinde zu Gemeinde variieren. Die Gewerbesteuer ist eine Besonderheit, da sie nicht einkommensabhängig ist und in der Regel die höchste Steuerlast für Unternehmen darstellt. Allerdings können Unternehmen einen Freibetrag nutzen, um einen Teil ihres Gewerbeertrags steuerfrei zu stellen. Die von der jeweiligen Gemeinde abhängige Höhe der Gewerbesteuer regelt das Gewerbesteuergesetz (GewStG).

Ertragsteuer: Steuersätze und Berechnung

Die Steuersätze und die Berechnung der Ertragsteuer variieren je nach der Art des Einkommens und dem Gesamteinkommen einer natürlichen Person oder eines Unternehmens. Bei der Einkommensteuer in Deutschland gibt es beispielsweise gestaffelte Steuersätze, die mit steigendem Einkommen ansteigen. Dies bedeutet, dass Personen mit höherem Einkommen einen höheren Prozentsatz ihres Einkommens als Steuer zahlen. 

Die genauen Steuersätze können von Jahr zu Jahr angepasst werden und sind in Einkommensteuertabellen festgelegt. Bei der Körperschaftsteuer für Unternehmen gilt in der Regel ein einheitlicher Steuersatz auf den Gewinn. Es ist wichtig zu beachten, dass es verschiedene Freibeträge, Abzüge und steuerliche Vergünstigungen gibt, die die tatsächliche Steuerlast beeinflussen können. Die korrekte Berechnung der Ertragsteuer erfordert daher eine genaue Kenntnis der aktuellen Gesetze und Regelungen sowie sorgfältige Buchhaltung und Steuerplanung.

Berechnungsbeispiel für die Einkommensteuer

Zur Berechnung der Ertragsteuer für natürliche Personen werden Einkünfte aus den in § 2 Abs. 1 EStG definierten Einkommensarten zusammengerechnet. Hierzu zählen zum Beispiel Einkünfte aus selbständiger Arbeit sowie Einkünfte aus Kapitalvermögen. Von der Summe der Einkünfte werden der Altersentlastungsbetrag, anrechenbare Verluste aus Vorjahren, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abgezogen. Des Weiteren werden Freibeträge subtrahiert, die in Deutschland abhängig von Lebenssituation und Familienstand variieren. Der jährliche Grundfreibetrag für Alleinstehende liegt beispielsweise im Jahr 2023 bei 10.908 Euro. Einnahmen, die unterhalb dieser Grenze liegen, müssen nicht versteuert werden. Wenn die Einnahmen höher sind, wird nur der Betrag über dem Freibetrag besteuert.

Verdient eine alleinstehende Person 50.000 Euro brutto im Jahr und es liegen keine speziellen Abzüge wie Sonderausgaben vor, ist das zu versteuernde Einkommen 50.000 Euro - 10.908 Euro = 39.092 Euro. Laut der Einkommensteuertabelle liegt der Steuersatz für Einkommen zwischen 16.000 Euro und 62.809 Euro im Jahr 2023 bei 24 Prozent. Die Berechnung der Einkommensteuer lautet dementsprechend wie folgt:

39.092 Euro x 25 Prozent = 7.273 Euro

Berechnungsbeispiel für die Körperschaftsteuer inklusive Gewerbesteuer

Der Steuersatz bei der Körperschaftsteuer beläuft sich in Deutschland auf 15 Prozent. Hinzu kommt ein Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent. Kapitalgesellschaften, die der Körperschaftsteuer unterliegen, sind zudem in der Regel auch gewerbesteuerpflichtig. Die Gewerbesteuer wird abhängig vom Bundesland mit unterschiedlichen Hebesätzen angewandt. In Berlin liegt der Gewerbesteuerhebesatz seit dem ersten Januar 1999 beispielsweise bei 410 Prozent. 

Erzielt eine in Berlin ansässige GmbH im Jahr 2023 vor Steuern einen Gewinn von 250.000 Euro, entspricht die Körperschaftssteuer von 15 Prozent einem Betrag von 37.500 Euro. Der Solidaritätszuschlag, der sich auf 5,5 Prozent der Körperschaftsteuer beläuft, liegt bei 2.062,50 Euro. In Summe ergeben belaufen sich Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag auf 39.562,50 Euro. 

Die Gewerbesteuer ergibt sich aus dem Steuermessbetrag von 250.000 Euro, einem einheitlichen Prozentsatz von 3,5 Prozent sowie dem Gewerbesteuerhebesatz von 410 Prozent. Die Berechnung für die Gewerbesteuer lautet in diesem Fall also:

250.000 Euro * 3,5 Prozent * 410 Prozent = 35.875 Euro

Insgesamt muss die GmbH also 39.562,50 Euro + 35.875 Euro = 75.437,50 Euro an Körperschaft- und Gewerbesteuer zahlen.

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