Um die Steuergerechtigkeit zu wahren, soll in Deutschland unabhängig von der Rechtsform jeder Steuerpflichtige im Verhältnis zu seinem Einkommen und damit seiner Leistungsfähigkeit Steuern entrichten. Hierbei handelt es sich um die Ertragsteuer, deren Grundlage das Einkommensteuergesetz beziehungsweise das Körperschaftsteuergesetz ist. Da nahezu die Hälfte des Gesamtsteueraufkommens des Staates aus Ertragsteuern stammt, ist sie eine eine der wichtigsten Einnahmequellen des Staates. Die Ertragsteuer wird auf das wirtschaftliche Ergebnis (Ertrag oder Gewinn) in einem bestimmten Zeitraum erhoben. Die drei Ertragsteuerarten sind Einkommen-, Gewerbe- und Körperschaftsteuer.
Einkommensteuer
Die Einkommensteuer wird für natürliche Personen und Personenunternehmen erhoben. Die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Einkommensteuer ist das steuerpflichtige Einkommen der jeweiligen natürlichen Person. Das steuerpflichtige Einkommen ergibt sich aus Einnahmen und Kosten innerhalb eines Kalenderjahres. Bei einem Arbeitnehmer macht das Bruttogehalt in der Regel den größten Teil der Einnahmen aus. Hinzukommen können beispielsweise Mieteinnahmen oder geldwerte Vorteile wie ein Dienstwagen.
Gewerbesteuer
Gewerbetreibende müssen grundsätzlich eine Gewerbesteuer zahlen. Sie wird auf den Gewinn des Unternehmens erhoben. Als Gemeindesteuer ist sie eine der wichtigsten Einnahmequellen für Gemeinden. Die von der jeweiligen Gemeinde abhängige Höhe der Gewerbesteuer regelt das Gewerbesteuergesetz (GewStG)..
Körperschaftsteuer
Für juristische Personen wie zum Beispiel eine GmbH, eine Aktiengesellschaft oder auch einen Verein wird eine Körperschaftsteuer erhoben. Sie wird nach dem Körperschaftsteuergesetz auf das zu versteuernde Einkommen ermittelt. Dabei wird unter anderem die Gewerbesteuer wieder hinzugerechnet. Die Körperschaftsteuer beträgt 15 %. Hinzu kommt ein Solidaritätszuschlag von 5,5 %. Einige Körperschaften wie zum Beispiel gemeinnützige Vereine sind von dieser Ertragsteuer befreit.