Umlaufvermögen

Zurück zum Glossar

Definition von Umlaufvermögen

Das Umlaufvermögen, auch Current Assets genannt, verbleibt nur kurze Zeit in einem Unternehmen, da es für die kurzfristige Nutzung im Rahmen von Verkauf, Verbrauch, Verarbeitung oder Rückzahlung verwendet wird. Es dient dem Geschäftsbetrieb nicht dauerhaft und muss auch kurzfristig liquidierter sein. Das Umlaufvermögen ist in der Bilanz, in der es unter den Aktiva angeführt wird, neben dem Anlagevermögen, dem Eigenkapital, den Schulden und den Rechnungsabgrenzungsposten, gesondert auszuweisen. Eine eigenständige Definition des Begriffes im deutschen Handelsgesetzbuch (HGB) gibt es nicht. Stattdessen wird all das, was nicht dem Anlagevermögen oder den Rechnungsabgrenzungsposten zugeordnet werden kann, als Umlaufvermögen kategorisiert. Vermögen, deren Eigentümer eine unternehmensfremde Person ist, sind kein Umlaufvermögen. Das Umlaufvermögen spielt als Teil der Bilanz eine zentrale Rolle bei Bewertung eines Unternehmens und zeigt an, wie viel Kapital ein Betrieb kurzfristig aufwenden kann.

Was unterscheidet das Umlaufvermögen vom Anlagevermögen?

Das Umlaufvermögen bleibt nur kurz in einem Unternehmen und wird genutzt, um kurzfristige Verbindlichkeiten zu decken. Seine Höhe schwankt permanent. Das Anlagevermögen besteht dagegen aus Vermögensgegenständen, die fest im Unternehmen verankert sind und mit mehrjährigen Nutzungsdauern bilanziert werden. Es ist also langfristig angelegt. Zum Anlagevermögen gehören beispielsweise Güter wie Lizenzen, Grundstücke, Gebäude, Maschinen, EDV-Ausstattung und Nutzungsrechte. Das Umlaufvermögen besteht unter anderem aus Vorräten Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, unfertigen Erzeugnissen, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen, Bankguthaben und Schecks. Sowohl Anlagevermögen als auch Umlaufvermögen stehen laut § 266 HGB auf der Aktivseite der Bilanz (Aktiva). Zusammen bilden sie das Gesamtvermögen eines Unternehmens.

Wie berechnet man das Umlaufvermögen?

Durch die ständige Schwankung kann die Höhe des Umlaufvermögens im Gegensatz zum Anlagevermögen meist nur schwer beziffert werden. Dennoch gibt es für seine Berechnung gängige Ansätze, den subtraktiven (indirekten) und den additiven (direkten) Rechenweg. Beim subtraktiven Rechenweg wird das Anlagevermögen vom gesamten Unternehmensvermögen abgezogen. Dieses Vorgehen entspricht der HGB-Sichtweise, dass sich das Umlaufvermögen aus alle Vermögensgegenstände ergibt, die kein Anlagevermögen sind. Beim additiven Ansatz werden dagegen die einzelnen Vermögenspositionen, die dem Umlaufvermögen zuzuordnen sind, addiert.

Ist das Umlaufvermögen ermittelt, lassen sich weitere wichtige Bilanzkennzahlen wie die Vermögensintensität, Umlaufintensität und Working Capital berechnen.

Die Vermögensintensität gibt an, wie sich Anlagevermögen zum Umlaufvermögen zueinander verhalten. Sie gibt Aufschluss darüber, wie schnell das (Umlauf-)vermögen eines Unternehmens in liquide Mittel umgewandelt werden kann. Im Handel-und Dienstleistungsbereich ist der Anteil des Umlaufvermögens meist höher, im produzierenden Gewerbe dagegen der Anteil des Anlagevermögens. Die Vermögensintensität wird mit dieser Formel berechnet: Vermögensintensität = Anlagevermögen / Umlaufvermögen.

Die Umlaufintensität gibt das Verhältnis zwischen Gesamtvermögen und Umlaufvermögen an. Sie zeigt somit die Höhe des prozentualen Anteils des kurzfristiger Vermögensgegenstände am Gesamtvermögen auf. Ist die Umlaufintensität hoch, bedeutet dies ein geringe Kapitalbindung und eine erhöhte Flexibilität. Die Formel für die Berechnung der Umlaufintensität lautet: Umlaufintensität = Umlaufvermögen / Gesamtvermögen.

Das Working Capital, auch als Betriebskapital bezeichnet, gibt die Differenz zwischen dem Umlaufvermögen und den kurzfristigen Verbindlichkeiten (Laufzeit maximal ein Jahr) eines Betriebs an. Das Working Capital wird mit folgender Formel errechnet: Working Capital = Umlaufvermögen - kurzfristige Verbindlichkeiten. Ergibt sich bei der Berechnung ein positiver Wert, bedeutet dies, dass kurzfristige Verbindlichkeiten nicht ausschließlich mit dem Umlaufvermögen finanziert werden, sondern auch mit dem Anlagevermögen.

By clicking “Accept All Cookies”, you agree to the storing of cookies on your device to enhance site navigation, analyze site usage, and assist in our marketing efforts. View our Privacy Policy for more information.