Wirtschaftsprüfung

Zurück zum Glossar

Definition

Die Wirtschaftsprüfung überprüft die Finanzberichterstattung von Unternehmen auf ihre Richtigkeit und Übereinstimmung mit den geltenden Rechnungslegungsvorschriften. Dabei wird sichergestellt, dass die Darstellung der Finanzlage durch die Bilanzierung (Ist-Zustand) mit dem Soll-Zustand übereinstimmt. Konkret überprüft eine Wirtschaftsprüfung Jahresabschlüsse, Konzernabschlüsse sowie Lageberichte. Sie wird von Unternehmen mit einem Werkvertrag beauftragt.

Unternehmen müssen eine Wirtschaftsprüfung durchführen lassen, wenn sie zwei der folgenden Kriterien erfüllen:

• Bilanzsumme von mehr als 4.840.000 €
• Jahresumsatz von über 9.680.000 €
• Mehr als 50 Angestellte

Die Grundlage der Wirtschaftsprüfung richtet sich nach unterschiedlichen Gesetzen, Verordnungen und Normen, die ein Wirtschaftsprüfer bei seiner Arbeit beachten muss. Jedoch haben nicht alle Prüfungen, mit der eine Wirtschaftsprüfung beauftragt wird, einen gesetzlichen Hintergrund. Zu den freiwilligen Prüfungen zählen zum Beispiel Kreditfähigkeitsprüfungen, Insolvenzprüfungen und Prüfungen von börsenrechtlichen Zwischenberichten.

Da Steuerberater und Wirtschaftsprüfer einen ähnlichen Hintergrund haben, werden die Rollen gelegentlich miteinander verwechselt. Im Gegensatz zum Steuerberater erfüllen Wirtschaftsprüfer jedoch auch wirtschaftliche Prüfungs- und Gutachterfunktionen.

Was macht man in der Wirtschaftsprüfung?

Wirtschaftsprüfer haben vor allem die Aufgabe der Prüfungstätigkeit. Sie prüfen jährlich wiederkehrende Abschlüsse von Aktiengesellschaften und großen Unternehmen. Hinzu kommen Sonderprüfungen wie Due Diligence, Depot-, Gründungs, Kreditwürdigkeit-, Unterschlagungs-, Verschmelzung- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen.

Wenn ein Wirtschaftsprüfer eine ordnungsgemäße Prüfung vorgenommen hat, bestätigt er durch den Bestätigungsvermerk, dass der Jahresabschluss allen gesetzlichen Vorschriften entspricht und ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt. Dieser Vermerk ist das abschließende Gesamturteil.

Neben Prüfungstätigkeiten befassen sich Wirtschaftsprüfer unter anderem mit folgenden Bereichen:

• Unternehmensberatung
• Rechtsberatung
• Gutachten
• treuhändische Verwaltung
• Beratung von Mandaten

Hinzu kommt der Bereich der Steuerberatung. Zu beachten ist hier, dass die Steuerberatungstätigkeit von Wirtschaftsprüfern in Deutschland gesetzlich eingeschränkt ist und nur in begrenztem Umfang ausgeübt werden darf.

Zu den Berufspflichten eines Wirtschaftsprüfers zählen berufswürdiges Verhalten, Unparteilichkeit, Verschwiegenheit sowie Einhaltung von Berufsethik und Qualitätsstandards.

Wirtschaftsprüfer arbeiten in Wirtschaftsprüfungsunternehmen, bei der Wirtschaftsprüferkammer, genossenschaftlichen Prüfungsverbänden, Steuerberatungsunternehmen sowie Prüfungsstellen der Sparkassen und Giroverbände.

By clicking “Accept All Cookies”, you agree to the storing of cookies on your device to enhance site navigation, analyze site usage, and assist in our marketing efforts. View our Privacy Policy for more information.